
e-Rezept
ApoMax erklärt: e-Rezept
Vorbei sind die Zeiten, als man klassische Rezepte in Papierform ausgestellt bekommen hat. Die Digitalisierung hat nun endlich auch hier Einzug gehalten und bringt mit dem elektronischen Kassenrezept maßgebliche Erleichterungen und Vorteile.
Wie erfolgen Ausstellung und Einlösung?
So wie bisher, stellt Ihnen Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein Rezept aus. Dieses wird jetzt aber digital auf Ihrer e-Card gespeichert. Auf Wunsch kann in der Ordination ein e-Rezept-Code zur Einlösung oder ein Papierrezept ausgedruckt werden. Bereits kurz nach der Ausstellung kann Ihr Rezept in jeder Apotheke eingelöst werden. Dies erfolgt entweder durch Stecken der e-Card oder Vorlage des e-Rezept-Codes, der an der Tara eingescannt wird. Gültig ist das e-Rezept für einen Monat nach der Ausstellung. Danach ist es nicht mehr abrufbar.
Das Rezept auf dem Smartphone
Auch das ist problemlos möglich. Allerdings wird dazu die sogenannte Handy-Signatur benötigt, mit der Sie sich eindeutig im Internet identifizieren können. Diese digitale Signatur ist Ihre persönliche Unterschrift im Netz, die der eigenhändigen per Gesetz gleichgestellt ist. Um diesen Service zu nutzen, müssen Sie die App Ihres Sozialversicherungsträgers (MeineSV, BVAEB, ÖGK, SVS) auf Ihrem Smartphone installieren. Sie loggen sich mit Ihrer Handy-Signatur ein und haben Zugang zu Ihren persönlichen Daten sowie zu ausgewählten Services unter „Meine SV“. Im Bereich e-Rezept finden Sie sämtliche offenen Rezepte für Sie bzw. Ihre Mitversicherten unter 14 Jahren. Wenn Sie nun auf ein Rezept klicken, wird Ihnen der dazugehörige Code angezeigt. Diesen können Sie direkt in der Apotheke vorzeigen oder zum späteren Einlösen auf Ihrem Handy speichern. Sollten Sie nicht selbst in die Apotheke kommen können, ist es möglich, den Code an eine andere Person weiterzuleiten. Übrigens kann man sich – im Gegensatz zu ELGA – vom e-Rezept nicht abmelden, da es als Grundlage für die Kostenübernahme durch die Sozialversicherung dient.
Wie sicher sind meine Daten?
Die e-Rezepte werden ausschließlich verschlüsselt im hochsicheren Gesundheitsinformationsnetz übertragen und im e-Card-System gespeichert. Zugriff darauf haben nur folgende berechtigte Personen:
- Sie selbst über die Website oder App Ihres Sozialversicherungsträgers.
- Ärztinnen und Ärzte, für die nur jeweils selbst ausgestellte Rezepte einsehbar sind.
- Apothekerinnen und Apotheker, die per e-Rezept-Codes ein einzelnes e-Rezept oder durch Stecken der e-Card sämtliche offenen e-Rezepte einer Person abrufen können.
- Ihre Sozialversicherung, da für die Abrechnung von Kassenrezepten eine entsprechende Einsichtnahme erforderlich ist.
Die e-Rezept-Vorteile auf einen Blick
- Unkompliziertes Einlösen in der Apotheke mittels e-Card, e-Rezept-Code oder Smartphone.
- Das e-Rezept kann im Gegensatz zu Papierrezepten nicht verloren gehen und man hat es auf der e-Card immer dabei.
- Die tagesaktuelle Ermittlung der bezahlten Rezeptgebühren wird möglich. Eine allfällige Befreiung greift bereits einen Tag nach dem Überschreiten der Rezeptgebührenobergrenze.
- Sie behalten alle Ihre offenen e-Rezepte über www.meinesv.at sowie mit den Apps von MeineSV, BVAEB, ÖGK und SVS stets im Blick.
Sollten Sie noch Fragen zu diesem Thema haben, helfen Ihnen Ihre ApoLife Apothekerinnen und Apotheker jederzeit gerne weiter.